Open Access

Die Zeitschrift Germanistische Beiträge (ISSN 1454–5144) ist eine Open-Access-Zeitschrift, die Artikel und Rezensionen aus dem Bereich der Germanistik veröffentlicht. Das bedeutet, dass alle Inhalte für die Nutzerin/den Nutzer bzw. ihre/seine Institution kostenlos zur Verfügung stehen. Benutzer dürfen die vollständigen Texte der Artikel lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, durchsuchen oder verlinken oder sie für andere rechtmäßige Zwecke verwenden, ohne die vorherige Genehmigung des Herausgebers oder des Autors einzuholen. Dies entspricht der BOAI-Definition von Open Access. Die Zeitschrift steht Fachleuten, Universitätsprofessoren und Doktoranden gleichermaßen offen.

Die Zeitschrift ist derzeit in der Nationalbibliothek Rumäniens, der Universitätsbibliothek Lucian Blaga und im Archiv Marbach verzeichnet.

  1. Lizenz
    Die nichtkommerzielle Nutzung des Artikels unterliegt der Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivs-Lizenz, wie sie derzeit auf http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/ angezeigt wird.
  2. Garantien des Autors
    Der Autor garantiert, dass der Artikel original ist, von dem/den angegebenen Autor/en geschrieben wurde, noch nie zuvor veröffentlicht wurde, keine rechtswidrigen Aussagen enthält, keine Rechte anderer verletzt, dem Urheberrecht unterliegt, das ausschließlich dem Autor zusteht und frei von jeglichen Rechten Dritter ist, und dass alle erforderlichen schriftlichen Genehmigungen zum Zitieren aus anderen Quellen von dem/den Autor/en eingeholt wurden.
  3. Nutzerrechte
    Unter der Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivs-Lizenz steht es den Nutzern frei, den Beitrag unter den folgenden Bedingungen zu teilen (kopieren, verteilen und übertragen): 1. Sie müssen den Beitrag in der vom Autor oder Lizenzgeber festgelegten Weise benennen, 2. sie dürfen dieses Werk nicht verändern, transformieren oder darauf aufbauen.
  4. Rechte der Autoren
    Autoren behalten die folgenden Rechte:
  • Urheber- und andere Eigentumsrechte in Bezug auf den Artikel, wie Patentrechte,
  • das Recht, den Inhalt des Artikels in zukünftigen eigenen Arbeiten, einschließlich Vorträgen und Büchern, zu verwenden,
  • das Recht, den Artikel für eigene Zwecke zu vervielfältigen, sofern die Vervielfältigungen nicht zum Verkauf angeboten werden,
  • das Recht, den Artikel selbst zu archivieren.

5. Co-Autorschaft
Wenn der Artikel gemeinsam mit anderen Autoren erstellt wurde, garantiert der Unterzeichner dieses Formulars, dass er / sie von allen Co-Autoren autorisiert wurde, diese Vereinbarung in ihrem Namen zu unterzeichnen, und verpflichtet sich, seine / ihre Co-Autoren über die Bedingungen dieser Vereinbarung zu informieren.

6. Beendigung

Diese Vereinbarung kann vom Autor oder dem Eigentümer der Zeitschrift mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt werden, wenn die andere Partei diese Vereinbarung erheblich verletzt und diesen Verstoß nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Aufforderung der kündigenden Partei behoben hat, diesen Verstoß zu beheben. Kein Bruch oder Verstoß gegen diese Vereinbarung führt dazu, dass diese Vereinbarung oder eine darin gewährte Lizenz automatisch endet oder die Definition des Eigentümers der Zeitschrift beeinflusst wird. Nach Ablauf von vierzig (40) Jahren ab dem Datum dieser Vereinbarung kann diese Vereinbarung ohne Angabe von Gründen durch den Autor oder den Eigentümer der Zeitschrift mit einer Frist von zwei Jahren gekündigt werden. Der Autor und der Eigentümer der Zeitschrift können vereinbaren, diese Vereinbarung jederzeit zu kündigen. Diese Vereinbarung oder eine darin gewährte Lizenz darf nicht anders als in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt gekündigt werden.

7. Lizenzgebühren

Diese Vereinbarung berechtigt den Autor zu keinerlei Tantiemen oder anderen Gebühren. Soweit gesetzlich zulässig, verzichtet der Autor/die Autorin auf sein/ihr Recht, Lizenzgebühren für den Artikel für die Nutzung des Artikels durch den Eigentümer der Zeitschrift oder seinen Unterlizenznehmer zu erheben.

8. Sonstiges

Der Zeitschrifteninhaber wird den Artikel in der Zeitschrift veröffentlichen (oder veröffentlichen lassen), wenn der redaktionelle Prozess des Artikels erfolgreich abgeschlossen ist und der Zeitschrifteninhaber oder sein Unterlizenznehmer verpflichtet wurde, den Artikel veröffentlichen zu lassen. Soweit diese Verpflichtung von der Zahlung einer Gebühr abhängt, besteht sie erst mit der Zahlung dieser Gebühr. Der Eigentümer der Zeitschrift kann den Artikel an einen Stil der Interpunktion, Rechtschreibung, Großschreibung und Verwendung anpassen, den er für angemessen hält. Der Autor erkennt an, dass der Artikel veröffentlicht werden kann, damit er öffentlich zugänglich ist und dieser Zugang für die Leser kostenlos ist. Dem Zeitschrifteneigentümer ist es gestattet, die Rechte, die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zugestanden werden, unterzulizenzieren. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Rumäniens.

9. Geltungsbereich der Lizenz

Das Recht und die Lizenz, die dem Eigentümer der Zeitschrift im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt werden, lauten wie folgt:

  • um gedruckte und elektronische Kopien des Artikels über das Internet und andere jetzt bekannte oder später zu entwickelnde Datenübertragungsmittel vorzubereiten, zu reproduzieren, herzustellen, zu veröffentlichen, zu verteilen, auszustellen, zu bewerben, zu fördern, zu lizenzieren und unterzulizenzieren; Das Vorstehende umfasst Abstracts, bibliografische Informationen, Illustrationen, Bilder, Indexe und Schlagwörter sowie andere urheberrechtlich geschützte Materialien, die im Artikel enthalten sind.
  • andere auszuüben, zu lizenzieren und zu unterlizenzieren, um untergeordnete und andere Rechte an dem Artikel auszuüben, einschließlich des Rechts zum Fotokopieren, Scannen oder Reproduzieren, Kopien davon, Auszüge aus dem Artikel in anderen Werken zu vervielfältigen und Kopien des Artikels als Teil von Zusammenstellungen mit anderen Werken zu vervielfältigen, einschließlich Sammlungen von Materialien, die für den Gebrauch im Unterricht zu Unterrichtszwecken erstellt wurden, kundenspezifische Werke, elektronische Datenbanken, Dokumentenlieferung, und andere Informationsdienste, und diese veröffentlichen, verteilen, ausstellen und lizenzieren.

Der Zeitschrifteninhaber ist berechtigt, die ihm nach diesem Vertrag zugestandenen Rechte im gesetzlich zulässigen Umfang gegenüber Dritten geltend zu machen.